Rechtssichere Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2
Die DGUV Vorschrift 2 legt fest, in welchem Umfang Unternehmen sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch betreut werden müssen. Wir übernehmen diese Pflicht vollständig für Sie – individuell abgestimmt auf die Größe, Branche und Risikoklasse Ihres Unternehmens.
So sind Sie jederzeit auf der sicheren Seite des Gesetzes, ohne intern komplexe Vorschriften verwalten oder eigenes Fachpersonal vorhalten zu müssen.
⟶ Individuelle Ermittlung Ihres Betreuungsumfangs
⟶ Sicherheitsfachkräfte gemäß gesetzlicher Vorgabe
⟶ Koordination mit dem Betriebsärztlichen Dienst
⟶ Dokumentation, Berichte & Auditvorbereitungen
⟶ Laufende Beratung & Ansprechpartner bei Sicherheitsfragen
⟶ Entlastung Ihrer Führungskräfte & HR-Abteilung